Von Klassenstufe 5 an wählen die Schüler jeder Klasse unverzüglich nach Schuljahresbeginn aus ihrer Mitte einen Klassenschülersprecher und dessen Stellvertreter. Die Klassenschülersprecher vertreten die Interessen der Schüler ihrer Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts. (Auszug aus: Sächsisches Schulgesetz)
Schülervertretung:
(Schülersprecherin)
(stellvertr. Schülersprecherin)
Klassensprecher
Kl.5a:
Kl.5b:
Kl.6a:
Kl.6b:
Kl.7a:
Kl.7b:
Kl.7co:
Kl.8a:
Kl.8b:
Kl.9a:
Kl.9b:
Kl.10:
Kl.11g:
Kl.12g1:
Kl.12g2:
Aus diesem Grund können wir keine perfekte und fehlerfreie Übersetzung garantieren.